Tarifordnung für den Ilm-Kreis
1. Taxen zur Beförderung von bis zu 4 Fahrgästen: |
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Grundgebühr: |
5,00 Euro |
Tarif: |
2,80 Euro ab dem 1. Kilometer |
Wartezeiten: |
0,75 Euro ab der 1. Minute |
Nachtzuschlag ab 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr: |
0,30 Euro / Besetztkilometer |
2. Großraumtaxi zur Beförderung von 5 bis 8 Fahrgästen: |
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Grundgebühr: |
7,00 Euro |
Tarif: |
3,20 Euro ab dem 1. Kilometer |
Wartezeiten: |
0,75 Euro ab der 1. Minute |
Nachtzuschlag ab 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr: |
0,30 Euro / Besetztkilometer |
3. Zusätzlich gelten für beide Taxiarten: | |
a) Zuschläge für Gepäck, Taschen oder sperrige Gegenstände |
0,50 Euro pro Stück |
b) Zuschlag für die Beförderung von Tieren |
5,00 Euro |
(2) Wer ein Taxi bestellt, dann aber nicht benötigt, hat dem Taxiunternehmer einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 5,00 Euro zu bezahlen.
(3) führt eine Fahrt nicht zurück zur Betriebssitzgemeinde des Taxiunternehmens, wird der Anfahrtsweg (Leerfahrt) voll berechnet. Bei Fahrten, welche zurück zur Betriebssitzgemeinde führen, wird der Fahrpreisanzeiger am Zusteigeort eingeschaltet. Dabei wird bereits die Grundgebühr für das jeweilige Fahrzeug angezeigt.